Kinderschutzkonzept der Kletterfreunde Eggingen n.e.V
Sicherer Umgang mit Ihren Kinder schreiben wir groß
1. Einleitung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Kletterfreunde Eggingen höchste Priorität. Unser Ziel ist es, eine sichere und respektvolle Umgebung zu schaffen, in der sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – frei entfalten können. Um dies zu gewährleisten, haben wir ein Kinderschutzkonzept entwickelt, das sowohl präventive Maßnahmen als auch konkrete Verfahrensweisen bei Vorfällen umfasst.
2. Ansprechpartner und Beschwerden
Für alle Anliegen im Bereich Kinderschutz und Beschwerden steht unseren Mitgliedern eine Vertrauensperson zur Verfügung.
Vertrauensperson:
Andreas Gehrmann
Silvia Brunner
Denise Gehrmann
Sollte es zu einer Beschwerde oder einem Vorfall kommen, wird die Vertrauensperson die Situation in einem vertraulichen Gespräch mit allen Beteiligten klären und gegebenenfalls notwendige weitere Schritte einleiten.
3. Unser Angebot
Die Kletterfreunde Eggingen bieten vielfältige sportliche und freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche an:
- Boulderkurse für 7–9-Jährige (mit oder ohne Anwesenheit der Eltern)
- Jugendkurse ab 10 Jahren
- Kindergeburtstagsfeiern (unterstützt durch Ehrenamtliche im HotzenBlock, in Begleitung eines Elternteils)
- Ferienkurse und Freizeitangebote für 8–17-Jährige
- Angebote für Schulklassen aller Altersstufen (in Begleitung einer Lehrperson)
Wir nutzen verschiedene Räumlichkeiten, insbesondere Kletter- und Boulderhallen in der Region. Ehrenamtliche Mitarbeitende müssen regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen, um mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.
4. Pädagogischer Umgang und Regeln
Es gibt grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
- Körperkontakt, insbesondere bei Hilfestellungen und Bewegungsspielen, ist ein fester Bestandteil unseres Programms. Dabei ist es wichtig, dass jeder Trainer bzw. jede Trainerin vorher mit den Kindern klärt, ob eine Hilfestellung gewünscht wird.
- Es wird keine sexualisierte Sprache toleriert.
- Beleidigungen, diskriminierende oder abwertende Bemerkungen sind strikt untersagt.
- Jegliche Art von Kleidung wird akzeptiert, solange sie den Rahmen des respektvollen Umgangs wahrt.
5. Körperkontakt im Sport und Grenzbewusstsein
Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es unvermeidlich, dass es Situationen gibt, in denen körperlicher Kontakt erforderlich ist, z.B. bei Hilfestellungen beim Klettern oder bei Bewegungsspielen. In solchen Fällen:
- Muss immer vorher abgefragt werden, ob der Körperkontakt vom Kind oder Jugendlichen gewünscht ist.
- Sollte ein Gespräch stattfinden, in dem die Kinder und Jugendlichen darüber informiert werden, dass sie jederzeit eine Übung oder ein Spiel ohne Angabe von Gründen aussetzen dürfen.
- Wird der Trainer/die Trainerin für das Thema „Körperkontakt“ sensibilisiert und darauf hingewiesen, die persönlichen Grenzen der Kinder zu achten.
6. Grenzsensible Situationen
Es gibt einige Situationen, in denen es notwendig ist, die körperlichen Grenzen eines Kindes zu überschreiten. Dazu zählen:
- Hilfestellung bei einer Boulderübung oder Kletteraufstieg.
- Hilfe beim Abstieg von der Kletterwand, wenn ein Kind Angst hat.
- Unterstützung bei Verletzungen.
- Hilfe beim Toilettengang (immer in Begleitung eines Elternteils oder einer verantwortlichen Person).
- Bestimmte Bewegungsspiele, bei denen Körperkontakt unvermeidbar ist.
In solchen Fällen haben Kinder und Jugendliche jederzeit die Möglichkeit, die Übung oder das Spiel zu beenden, ohne Fragen oder Begründungen angeben zu müssen. Es gibt keinen Gruppenzwang.
7. Verhaltenskodex für Mitarbeitende mit Kinder- und Jugendkontakt
Alle Mitarbeitenden (ehrenamtlich und hauptberuflich), die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zur Einhaltung des folgenden Verhaltenskodex:
Schritt 1: Jede Beschwerde, Beobachtung oder Erzählung wird aufgenommen und dokumentiert.
Schritt 2: Die Ansprechperson der jeweiligen Boulderhalle oder Einrichtung wird informiert.
Schritt 3: Falls erforderlich, wird die zuständige Beratungsstelle (z.B. Kinderschutz-Hotline) oder das Jugendamt Waldshut eingebunden.
Schritt 4: Alle Beteiligten werden in die Schritte zur Klärung des Vorfalls eingebunden.
Schritt 5: Gegebenenfalls werden arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Schritt 6: Der Vorfall wird abschließend dokumentiert und sicher archiviert.
Schritt 7: Eine Aufarbeitung des Vorfalls innerhalb der Organisation wird durchgeführt.
8. Überprüfung des Kinderschutzkonzepts
Das Kinderschutzkonzept wird nach Fertigstellung einmal jährlich im Team sowie mit Kindern und Jugendlichen überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dies gewährleistet, dass es stets den aktuellen Anforderungen entspricht und die Schutzmaßnahmen kontinuierlich verbessert werden.
9. Verhaltenskodex im Detail
- Die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen werden respektiert und ernst genommen.
- Kein Kind oder Jugendlicher wird bevorzugt oder benachteiligt – alle werden gleichbehandelt.
- Das Sprachniveau wird an die jeweilige Zielgruppe angepasst (z.B. durch Verwendung einfacher Sprache bei jungen Kindern).
- Wir tolerieren keine sexualisierte Sprache, abfällige Bemerkungen oder Beleidigungen.
- Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
- Die Persönlichkeitsrechte und Würde der Kinder und Jugendlichen werden jederzeit geachtet.
- Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, Missbrauch und Gewalt.
- Kinder und Jugendliche werden nicht ohne ihre Zustimmung fotografiert oder gefilmt.
- Wir beziehen klar Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten.
- Wir gestalten unsere Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent und gehen verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um.
- Jeder Vorfall von Grenzverletzungen wird ernst genommen, besprochen und, wenn nötig, durch fachliche Unterstützung bearbeitet.
10. Fazit
Das Kinderschutzkonzept der Kletterfreunde Eggingen dient dem Schutz und der Förderung unserer jungen Mitglieder. Es schafft eine transparente und vertrauensvolle Atmosphäre, in der sich alle – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – sicher fühlen können. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Konzepts ist für uns ein wichtiger Schritt, um kontinuierlich ein sicheres und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.
Vertrauensperson:
Andreas Gehrmann
Silvia Brunner
Denise Gehrmann
Aktualisierung am 01.04.2025